Peer-Review-Verfahren

Begutachtung

Beiträge für den zentralen Teil der Zeitschrift werden nach dem Double-Blind Peer-Review-Verfahren begutachtet. Nachdem die Redaktion überprüft hat, dass der Artikel stilistisch und inhaltlich den Richtlinien für die Einreichung von Manuskripten entspricht, werden zwei anonyme Drittgutachter/innen bestimmt. Die Bewertung bezieht sich auf die Relevanz des Artikels, seine thematische Tragweite, seine Originalität, die Richtigkeit der dargestellten Zusammenhänge, sein kritisches Urteilsvernögen, die verwendeten bibliographischen Referenzen, die korrekte Ausdrucksweise usw. und gibt ggf. Empfehlungen für eine mögliche Verbesserung.

Basierend auf den Empfehlungen der Gutachter/innen teilt der Administrator der Zeitschrift den Autor/innen das begründete Urteil der Bewertung mit. Der Administrator teilt dem/r Hauptautor/in das Ergebnis der Begutachtung (Veröffentlichung ohne Änderungen; Änderungen notwendig; keine Veröffentlichung möglich) sowie die Anmerkungen und Kommentare der Gutachter/innen mit.

Je nachdem, bis zu welchem Grad die eingeforderten Änderungen eingearbeitet werden, entscheidet der Wissenschaftliche Beirat, ob der Artikel veröffentlicht wird oder nicht. Die endgültige Entscheidung wird von den Mitgliedern des Redaktionsausschusses getroffen. Diese Entscheidung wird dem/r Autor/in mitgeteilt.

Wenn die Meinungen der Gutachter/innen nicht übereinstimmen, beauftragt die Redaktion eine/n dritte/n Gutachter/in, der/die innerhalb eines Monats seinen Bericht zu erstellen hat.

Die Sektionsredaktion wird von den Gutachter/innen bei den zu treffenden redaktionellen Entscheidungen unterstützt. Falls sie für ein bestimmtes Gutachten nicht zur Verfügung stehen, haben sie dies so zeitnah wie möglich mitzuteilen. Die Sektionsredaktion wiederum hat Begutachtungen abzulehnen, bei denen ein Interessenkonflikt vorliegen könnte.

Die Beiträge, die die Gutachter/innen erhalten, sind als vertrauliche Dokumente zu behandeln und ihr Inhalt darf nicht preisgegeben werden, es sei denn, dies wird von den Herausgeberinnen ausdrücklich genehmigt. Sie dürfen auch nicht zum persönlichen Vorteil verwendet werden.

Die Bewertung muss auf objektiven Kriterien der intellektuellen Qualität und wissenschaftlichen Relevanz beruhen und in einer klaren und begründeten Weise ausgedrückt werden. In keinem Fall sollte sich die Kritik auf die Person des Autors/der Autorin beziehen oder in unangemessener Weise vorgebracht werden. Die Gutachter/innen sollten, wann immer möglich, die Originalität des Textes und die relevanten Publikationen, die vom Autor/von der Autorin nicht zitiert wurden, identifizieren. Die Gutachter/innen haben mit dem/r Autor /in zusammenzuarbeiten, um die bewerteten Beiträge zu verbessern.

Im Falle einer positiven Begutachtung bleiben die Identität der Autor/innen und der Inhalt des eingereichten Beitrages bis zu seiner Veröffentlichung geheim. Im Falle einer Ablehnung werden diese Daten im Dokumentenarchiv der Zeitschrift archiviert.